Bau einer Kapelle
Streit um die Kosten für die Kapelle
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Um die Mitte der dreißiger Jahre im vorherigen Jahrhundert entzündete sich in Teglingen ein Streit um die Verteilung der Kosten für die Kapelle. Bislang wurden die Kosten nach der Kommunikantenzahl umgelegt. 10)
Am 6. Januar 1836 erschien der Teglinger Vorsteher Gelting beim Amtsvogt und teilte ihm mit, daß elf Familien in Teglingen erklärt hätten, sie wären nicht mehr bereit, die Kosten für die Kapelle in Teglingen nach der bisherigen Regelung zu zahlen, weil sie einen weiten Weg zur Kirche hätten und sowieso oft zum Gottesdienst in Meppen gingen. Sie wolten ihren Beitrag in Zukunft selber festlegen. Für den 13. Februar 1836 wurden die "Aufständischen" zum Amtsvogt geladen, um dort ihr Anliegen zu erläutern. Es erschienen alle Bewohner von der Haar und einige, die einen längeren Weg zur Kirche hatten. Eine Einigung konnte nicht erzielt werden. Nun wird in einer Gemeindeversammlung am 26.6.1836 hierüber heftig diskutiert und anschließend abgestimmt. 31 Familien waren für die Verteilung der Kosten nach der bisherigen Regelung. 5 Familien sind dagegen und wollen ihren Beitrag selber festlegen. 6 Familien sind für die bisherige Regelung, wollen aber nur zahlen, wenn sie finanziell dazu in der Lage sind. 15 Familien nahmen an der Versammlung nicht teil.
Nun bittet der Vogt das Amt um Entscheidung, wie verfahren werden soll. Dieses verfügt am 21.1.1837, daß wie bisher gezahlt werden solle. Außerdem sei bei Nichtbefolgung hart durchzugreifen. Die Entscheidung des Amtes wird bekanntgegeben und die Bevölkerung zur Zahlung aufgefordert. Ende des Monats haben die meisten der Aufforderung entsprechend gezahlt. Von denen, die nicht gezahlt hatten, wurde das Geld zwangsweise eingezogen.
Das Amt muß aber von der Richtigkeit seiner Entscheidung wohl nicht so ganz überzeugt sein. Am 26.7.1837 fordert es von der Gemeinde, nochmals alle bisherigen Unterlagen über die Bestreitung der Kosten für die Teglinger Kapelle vorzulegen. In der Antwort der Gemeinde Teglingen vom 25.9.1837 heißt es, der bisherige Kapellenprovisor Schulte sei vor einiger Zeit gestorben. Außerdem seien alle älteren Unterlagen bei einem Brand des Hauses der Witwe des Provisors Schulte und des Vorstehers Brand am 21.7.1835 vernichtet worden. Somit könne über den Bau der ersten Kapelle und die Unterhaltskosten absolut keine Auskunft mehr gegeben werden. Bei der Errichtung der zweiten Kirche 1826 habe sich der Kanonikus Többe intensiv um die Finanzierung gekümmert. Dieser erklärte, alle Gemeindemitglieder hätten einen freiwilligen Beitrag zur Finanzierung geleistet. An den Hand- und Spanndiensten habe sich die Gemeinde ausnahmslos beteiligt. Für die Restfinanzierung sei ein Grundstück der Kapellengemeinde verkauft worden.
Mit der Zeit reift eine Lösung heran. Auch höhere Instanzen drängen inzwischen auf eine einvernehmliche Lösung. Anfang 1838 erklären sich Bruns von der Haar und fünf weitere Familien bereit, nach der Kommunikantenzahl und dann zur Hälfte veranlagt zu werden. Damit war die übrige Gemeinde keineswegs einverstanden und schon erhoben sich Stimmen, die forderten, daß alle gleich veranlagt werden müßten. Wer sich dem nicht anschließen wolle, müsse eben mit Ausschluß der Kapellengemeinschaft rechnen. Natürlich mußte das Amt einen kühlen Kopf bewahren und verhandelte weiter. Es war nicht mit den angebotenen 50% zufrieden, sondern verlangte 2/3 des normalen Satzes, was wiederum von den Betroffenen abgelehnt wurde. Jetzt ging das Amt auf 7/12 herunter. Dieser Vorschlag wurde angenommen. Der Vorsteher stellte eine neue Rechnung mit der Ausnahmeregelung für 6 Familien auf und alle zahlten. Nach zwei Jahren hatte der Streit ein Ende gefunden. Es ist nicht bekannt, wie lange diese Sonderregelung bestand.
Anmerkungen:
10) Staatsarchiv Osnabrück Rep 450 Mep I Nr. 208